Datenschutz in der Mitgliederverwaltung

Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, benötigt die Archäologische Gesellschaft in Hessen e.V. eine Zustimmung zur Nutzung Ihrer persönlichen Daten. Wir führen Ihre Daten in unserem Mitgliederverzeichnis aus zwei Gründen:

  • Mitgliederverwaltung
  • Vereins- und Öffentlichkeitsarbeit.

Um Mitgliedsdaten für diese Zwecke nutzen zu dürfen, ist eine Einwilligungserklärung auf Basis unserer Datenschutzerklärung erforderlich, die im Zuge der Umsetzung der EU-DSGVO erarbeitet wurde. Darüberhinaus gilt für diese Webseite eine entsprechende Datenschutzerklärung. Alle relevanten Dokumente finden sich hier:

Wir bitten alle Mitglieder um ihre Mithilfe, um das Vereinsleben weiterhin möglichst einfach zu gestalten.